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vom 01.03.2012
Für EMV-Prüfungen ist die CE-LAB GmbH nun erneut akkreditiert worden. Die DAKKS hat als zentrale Akkreditierungsstelle in Deutschland den erfolgreichen Abschluss des Reakkreditierungsverfahrens am 02.02.2012 bestätigt.

Darüber hinaus ist das Unternehmen seit 05.05. 2011 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst der Kategorien A und D benannt. Die Benennung für die Prüfung nach europäischen Richtlinien erfolgte an die EU-Kommision, die für internationale Prüfungen (ECE) an die Vereinten Nationen (UN).

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Auf Wunsch des Auftraggebers können bis zu drei vom Auftraggeber benannte Personen den Prüfungen oder sonstigen Dienstleistungen auf eigene Gefahr beiwohnen.

Der Auftraggeber gestattet der CE-LAB GmbH die Anbringung von Sicherungsmarken zur eindeutigen Identifizierung der Prüfgegenstände und seiner Bestandteile.

Werden Dienstleistungen beim Auftraggeber oder an einem anderen Aufstellungsort erbracht, sorgt der Auftraggeber für einen freien Zugang zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies beinhaltet den Zugang zu Prüfgegenständen, Zusatzgeräten, erforderlicher Software und Dokumentation.

5. Gewährleistung und Haftung

Die CE-LAB GmbH nimmt nach dem Stand der Technik Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge, ohne zu garantieren, dass durch die Maßnahmen der CE-LAB GmbH alle Produkt-, System- oder Anlagenfehler ermittelt werden können. Die in technischen Berichten, Prüfberichten, Kalibrierscheinen enthaltenen Ergebnisse beziehen sich stets ausschließlich auf das geprüfte Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung. Auswahlkriterien für die Prüflinge obliegen dem Auftraggeber.

Als Gewährleistung kann zunächst nur kostenfreie Nachbesserung verlangt werden. Kann innerhalb einer angemessenen Zeit nicht nachgebessert werden, ist eine Preisminderung oder eine Wandlung möglich.

Für Schäden, die die CE-LAB GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, haftet die CE-LAB GmbH bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 EUR, bei Personenschäden bis zu 500.000 EUR. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Vollkaufleuten ist jede Haftung der CE-LAB GmbH der Art und dem Umfang nach auf solche Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren.

Die CE-LAB GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Haftungsbeschränkungen der CE-LAB GmbH wirken in gleicher Weise auch zugunsten ihrer Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Organe.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit ein Festpreis vereinbart wurde, beruht dieser auf den vorvertraglichen Angaben des Auftraggebers und des daraus ermittelten Leistungsumfanges. Sollten sich zusätzliche Leistungsanforderungen oder Änderungen des Leistungsumfanges ergeben, wird der Festpreis in Abstimmung mit dem Auftraggeber dem geänderten Leistungsumfang angepasst.

Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige Mehrwertsteuer zu berechnen.

Die Vergütung ist nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Rechnungsdatum mit schriftlicher Begründung der CE-LAB GmbH anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so schuldet er vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Woche bis maximal 30 % des Rechnungsbetrages.

Bei sehr aufwendigen oder langwierigen Aufträgen ist die CE-LAB GmbH berechtigt Vorschüsse oder Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang zu erheben oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber eine Unterbrechung der Gesamtleistungserbringung wünscht. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung sein Einverständnis mit der Überprüfung seiner Bonität, ggf. mit einer Auskunftei. Bei nicht bestätigter Bonität kann auf Anforderung der CE-LAB GmbH eine Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme verlangt werden.

7. Urheber- und Eigentumsrechte

Alle Mitarbeiter der CE-LAB GmbH sind zum vertraulichen Umgang mit Prüfgegenständen, Unterlagen und sonstigen Informationen des Auftraggebers verpflichtet.

Alle Eigentumsrechte, Urheberrechte an von der CE-LAB GmbH entwickelten Verfahren, Dokumenten, Programmen, Berechnungen oder ähnlichen verbleiben bei der CE-LAB GmbH. Beide Vertragspartner sind zum vertraulichen Umgang mit allen Informationen und Dokumenten verpflichtet. Sie werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

Technische Berichte, Prüfberichte oder Gutachten dürfen nur vollständig oder nach schiftlicher Freigabe durch die CE-LAB GmbH in Auszügen veröffentlicht werden.

8. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der CE-LAB GmbH. Sollte eine Bedingung oder ein Teil einer Bedingung nicht rechtswirksam sein, so berührt es nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die nicht rechtswirksame Bedingung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommenden zulässigen Bedingung zu ersetzen.